Karte zum Filmangebot mit getrennten Blöcken für Produktion und Nutzungsrechte
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Teil von Wie wird ein Filmproduktion Angebot für Unternehmen kalkuliert?

Filmproduktion Angebot in 5 Schritten mit Rechteübertragung erstellen

Filmproduktion Angebot erstellen: Fünf Schritte von der Bedarfsklärung über Kalkulation und Rechtepakete bis zur Rechteübertragung nach UrhG, mit Beispielpreisen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Filmangebot braucht zwei getrennte BlöckeProduktionsleistung und Nutzungsrechte.
  • Die Bedarfsklärung legt fest, welche Medien, Gebiete und Laufzeiten der Kunde wirklich braucht.
  • Rechtepakete werden über Nutzungsdauer, Territorium und Medien kalkuliert, nicht pauschal.
  • UrhG § 31 und § 32 regeln Einräumung und Vergütung der Nutzungsrechte.
  • GEMA und GVL sind bei Musik und Mitwirkenden separat zu prüfen und im Angebot auszuweisen.

Schritt 1: Bedarf klären und Nutzungsarten festhalten

Vor jeder Zahl steht das Briefing. Zuständig ist die Produktionskoordination, die beim Kunden Medien, Territorium, Laufzeit und Exklusivität abfragt. Typische Fragen: Internet, TV, Kino, Social Media, Messe, internes Schulungsvideo?

Nutzungsarten im Briefing klären

  • MedienInternet, TV, Kino, Social Media
  • TerritoriumDeutschland, DACH, weltweit
  • Laufzeit12, 24, 36 Monate, unbefristet
  • Exklusivitäteinfach oder ausschließlich
  • Kunde bestätigt Nutzungsartenprotokoll schriftlich

Notieren Sie jede Nutzungsart einzeln. Ein Imagefilm für die Website ist etwas anderes als ein TV-Spot mit Kinofassung. Das Ergebnis ist ein Nutzungsartenprotokoll, das der Kunde schriftlich bestätigt.

Diese Liste steuert später die Rechtepakete. Wer hier ungenau arbeitet, muss nachverhandeln. Nach § 31a UrhG sind Vereinbarungen über unbekannte Nutzungsarten nur schriftlich und mit Widerrufsrecht möglich (§ 31a UrhG).

Schritt 2: Produktionsaufwand kalkulieren

Kalkulieren Sie zuerst die reine Leistung, getrennt von den Rechten. Üblich sind Positionen für Konzeption, Drehbuch, Drehtage, Regie, Kamera, Ton, Licht, Ausstattung, Schnitt, Farbkorrektur, Tonmischung und Freigabefassungen.

Setzen Sie Tagessätze mit Namen oder Funktionsbezeichnung an. Ein Drehtag mit kleiner Crew liegt häufig zwischen 2.500 und 6.000 Euro netto, abhängig von Ausstattung und Drehort. Reise-, Genehmigungs- und Versicherungskosten gehören als eigene Zeilen ins Angebot.

Zuständig für die Kalkulation ist die Produktionsleitung, die Freigabe erfolgt durch die Geschäftsführung. Legen Sie eine Position 'Unvorhergesehenes' von fünf bis zehn Prozent an. So bleiben Nachdrehs kalkulierbar.

Schritt 3: Rechtepaket und Nutzungsdauer bepreisen

Die Rechtevergütung richtet sich nach Umfang, Dauer, Territorium und Exklusivität. § 32 UrhG verlangt eine angemessene Vergütung, die den Nutzen des Rechtserwerbs abbildet (§ 32 UrhG).

Beispielrechnung, alle Beträge netto zuzüglich 19 Prozent MwSt.:

  • Paket S900
  • Paket M24
  • Paket L36
  • Paket XL8.000

Das Paket S kostet mit 19 Prozent MwSt. 1.071 Euro brutto, Paket M 2.142 Euro, Paket L 5.355 Euro, Paket XL 9.520 Euro brutto. Diese Sätze sind Beispielwerte und ersetzen keine Einzelfallbewertung.

Ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt parallele Vergaben, ein ausschließliches schließt Dritte aus (§ 31 UrhG). Überträgt der Kunde Rechte an Dritte, braucht er Ihre Zustimmung.

Schritt 4: Musik, Mitwirkende und GEMA/GVL abfragen

Musik ist ein eigener Rechteblock. Für die Synchronisation eines Musiktitels benötigen Sie die Genehmigung des Rechteinhabers. Die GEMA lizenziert Aufführungs- und Senderechte, die GVL vergütet beteiligte Künstler und Tonträgerhersteller.

Klären Sie vor Drehbeginn, ob Originalmusik komponiert, ein Library-Track lizenziert oder ein bekannter Titel genutzt wird. Bei bekannten Titeln fallen GEMA-Gebühren zusätzlich zum Produktionsbudget an, meist abhängig von Nutzungsart und Reichweite.

Mitwirkende und Sprecher brauchen eigene Verträge. Darin stehen Honorar, Nutzungsrechte und die Nennung im Abspann. Die Produzentenallianz stellt Musterverträge und Leitlinien für Produktionsverträge bereit; diese Muster sind branchenübliche Verhandlungsgrundlage.

Schritt 5: Angebot prüfen, versenden, Rechte dokumentieren

Stellen Sie das Angebot in dieser Reihenfolge zusammen: Projektbeschreibung, Leistungspositionen, Rechtepakete, Musik, Mitwirkende, Zeitplan, Zahlungsplan, Gültigkeit. Prüfen Sie die Summe, den Leistungszeitraum und die benannten Freigabeschritte.

Nach Auftragsbestätigung dokumentieren Sie alle Rechteübertragungen schriftlich, mit Datum, Vertragsparteien, Nutzungsarten, Laufzeit und Territorium. Bei späteren Nutzungen prüfen Sie die Nachvergütung: § 32e UrhG greift bei ungewöhnlich hoher Nutzung (§ 32e UrhG).

Setzen Sie ein Rechte-Review nach zwölf Monaten an. Meist ist eine Verlängerung günstiger als eine Neuproduktion, und der Kunde erhält klare Konditionen.

Häufige Fragen

Wann muss ich GEMA und GVL einbeziehen?

Immer, wenn Musik oder Mitwirkende beteiligt sind. GEMA-Lizenzen betreffen Musiknutzung, GVL-Vergütungen betreffen ausübende Künstler und Tonträgerhersteller. Klären Sie das vor Drehbeginn, sonst tragen Sie das Risiko.

Wie lange darf ein Kunde den Film nutzen?

So lange, wie es die Nutzungsdauer im Vertrag vorsieht. Läuft sie ab, braucht der Kunde eine Verlängerung. Ohne Vereinbarung gilt keine automatische Verlängerung.

Was passiert bei unbekannten Nutzungsarten?

Sie müssen schriftlich vereinbart werden, mit Widerrufsrecht innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung der neuen Nutzung. Das regelt § 31a UrhG.

Muss ich die Rechtevergütung getrennt ausweisen?

Ja, sinnvoll ist eine eigene Position im Angebot. So erkennt der Kunde den Unterschied zwischen Produktionsaufwand und Rechtseinräumung, und die Angemessenheit nach § 32 UrhG bleibt nachvollziehbar.

Wer prüft das Angebot intern?

Die Produktionskoordination erstellt das Angebot, die Produktionsleitung prüft Kalkulation und Rechtepakete, die Geschäftsführung gibt frei. Bei Agenturen zeichnet zusätzlich die Kontaktperson beim Kunden gegen.

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