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Produktbilder Standard: GDSN-Vorgaben, Rechte und Varianten planen
Produktbilder Standard: GDSN-Vorgaben, Marktplatzregeln, Freisteller, Varianten, Rechte nach UrhG und DSGVO sowie Kosten netto plus 19 Prozent MwSt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Seit dem 25. Februar 2023 gilt für neue Konsumenteneinheiten in Food und Near-Food die Pflicht, mindestens ein konformes Produktbild je GTIN in den deutschen GDSN-Zielmarkt zu liefern.
- Geprüft werden Bildgröße, Format, Farbschema, Farbtiefe, Dateiname und Beschneidungspfad. Amazon Seller Central, Otto Market und das Zalando Partner Program setzen zusätzlich eigene Anforderungen.
- Nutzungsrechte gehören vor der Veröffentlichung in den Vertrag, bei Aufnahmen mit Personen kommt die Einwilligung nach DSGVO hinzu.
- Freisteller und Varianten kosten je Motiv meist zwischen 25 und 60 Euro netto, darauf fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an.
- Ein einseitiger Bildstandard macht Pflichtstatus, Technik, Rechte und Zuständigkeit an einer Stelle prüfbar.
Warum ein dokumentierter Bildstandard die Grundlage ist
Ein Produktbild ist kein einmaliges Werk, sondern ein Datensatz mit Prüfmerkmalen. Dieselbe Datei soll im GDSN bestehen, im eigenen Shop funktionieren und bei Varianten wiederverwendbar bleiben. Wer Anforderungen nur mündlich weitergibt, verliert bei der nächsten Serie den Stand.
Jedes Produktfoto ist rechtlich geschütztes Bildmaterial. Nach § 2 UrhG gehören Lichtbildwerke zu den geschützten Werken, und einfache Aufnahmen stehen als Lichtbilder unter dem Leistungsschutz des Urheberrechtsgesetzes (§ 2 UrhG). Deshalb entscheidet nicht der Händler über die Verwendung, sondern zunächst der Rechteinhaber.
GS1 Germany beschreibt die Pflicht zur Produktabbildung seit dem 25. Februar 2023. Betroffen sind Dateneinsteller, die neue Konsumenteneinheiten in den Warengruppen Food und Near-Food an den Handel liefern. Als Neuanlage gelten Artikel, die am 2. Februar 2023 oder später erstmals publiziert wurden.
Eigenmarkenprodukte sind ausgenommen. Die Zuordnung hängt am GDSN-Attribut Vertriebsart PRIVATE-LABEL. Für die Planung heißt das: erst den Pflichtstatus klären, dann die Produktion starten. Ein Standard, der diesen Schritt überspringt, erzeugt Nacharbeit.
GDSN: technische Vorgaben und Dateiname
GS1 Germany prüft GDSN-konforme Produktbilder über DQ-Validierungsregeln. Kontrolliert werden Bildgröße, Format, Farbschema, Farbtiefe, Bildname und Beschneidungspfad.
Das Produktbild muss mindestens 2.401 Pixel bei 300 ppi liefern und im JPEG-Format vorliegen. Gefordert sind das Farbschema ECI RGB V2 und eine Farbtiefe von 8 Bit.
Der Beschneidungspfad muss genau einmal vorhanden sein. Bevorzugt wird ein manuell erstellter, geschlossener Pfad, der das gesamte Produkt umschließt und namentlich gekennzeichnet ist.
Der Bildname ist in feste Stellenbereiche gegliedert. Die ersten 14 Stellen sind für die GTIN reserviert, bei einer GTIN-13 wird die erste Stelle mit einer Null gefüllt. Nach einem Trennzeichen folgen vier Stellen für Produktabbildungstyp, Seitenansicht und Perspektive. Danach steht ein Eindeutigkeitswert, der mit s01 beginnt, gefolgt von einem optionalen Variantenwert ab v01.
| Merkmal | Anforderung | Prüfschritt vor der Übermittlung |
|---|
GDSN-Bildprüfung vor Übermittlung
- Bildgrößemindestens 2.401 Pixel bei 300 ppi
- DateiformatJPEG, Endung und Format abgleichen
- FarbschemaECI RGB V2 im Profil prüfen
- Farbtiefe8 Bit vor Export einstellen
- Beschneidungspfadgenau ein geschlossener Pfad
- DateinameGTIN, Typ, Ansicht, Perspektive, s01
Die Tabelle ist kein Zertifikat, sondern eine Prüfliste, die den Stand vor der Übermittlung dokumentiert.
Marktplätze, Freisteller und Varianten
GDSN ist nur ein Kanal. Amazon Seller Central verlangt für das Hauptbild einen reinweißen Hintergrund. Das Produkt soll mindestens 85 Prozent der Bildfläche einnehmen, und für die Zoomfunktion braucht die längere Seite mindestens 1600 Pixel. Otto Market und das Zalando Partner Program arbeiten mit eigenen Bildvorgaben, die im jeweiligen Partnerbereich veröffentlicht sind.
Bildvorgaben der Kanäle im Vergleich
GDSN
- Hintergrund
- nicht festgelegt
- Bildanteil Produkt
- nicht festgelegt
- Mindestgröße
- 2.401 Pixel bei 300 ppi
- Format und Farbraum
- JPEG, ECI RGB V2, 8 Bit
- Freisteller nötig
- ja
Amazon Seller Central
- Hintergrund
- reinweiß
- Bildanteil Produkt
- mindestens 85 Prozent
- Mindestgröße
- 1600 Pixel lange Seite
- Format und Farbraum
- eigene Vorgaben
- Freisteller nötig
- ja
Otto Market / Zalando
- Hintergrund
- eigene Vorgaben
- Bildanteil Produkt
- eigene Vorgaben
- Mindestgröße
- eigene Vorgaben
- Format und Farbraum
- eigene Vorgaben
- Freisteller nötig
- ja
Ein Freisteller ist die gemeinsame Grundlage dieser Kanäle. Er trennt das Produkt vom Hintergrund, hält die Kontur sauber und erlaubt es, denselben Motivstand auf weißem, grauem oder transparentem Grund auszugeben.
Varianten entstehen aus demselben Motivstand. Unterschieden werden Perspektive, Packungsgröße, Geschmacksrichtung und Sprachfassung des Etiketts. Jede Variante braucht einen eigenen Dateinamen mit fortlaufendem v-Wert, sonst überschreibt eine Übermittlung die vorherige Fassung.
Wer die Variantenmatrix vor dem Shooting festlegt, produziert einmal und liefert mehrfach. Typische Positionen sind Frontansicht, Rückseite, Detailaufnahme, Anwendungssituation und Overlay. Jede Position bekommt einen festen Platz im Bildstandard.
Rechteübertragung nach UrhG und DSGVO
Die technische Prüfung sagt nichts über Nutzungsrechte. Der Urheber hat nach § 15 UrhG das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten (§ 15 UrhG zur Verwertung). Wer ein fremdes Bild nutzen will, braucht deshalb vorab eine Erlaubnis des Urhebers oder seines Rechteverwerters.
Eingeräumt wird diese Erlaubnis über Nutzungsrechte. § 31 UrhG unterscheidet einfache und ausschließliche Nutzungsrechte und erlaubt Beschränkungen nach Raum, Zeit und Inhalt (§ 31 UrhG zu Nutzungsrechten). Für den Bildstandard heißt das: Verwendungszweck, Kanäle und Laufzeit müssen konkret benannt werden.
Eine Lizenz für Print deckt die Onlinestellung nicht ab. Soll das Bild freigestellt oder mit Text überlagert werden, braucht es zusätzlich ein Bearbeitungsrecht. Bei langfristigen Verträgen greift § 31a UrhG, der Vereinbarungen über unbekannte Nutzungsarten regelt (§ 31a UrhG zu unbekannten Nutzungsarten). § 32a UrhG sichert dem Urheber eine zusätzliche Vergütung, sobald eine neue Nutzungsart aufkommt (§ 32a UrhG zur Zusatzvergütung).
Für jede Bildposition gehört deshalb ein Rechtefeld in den Standard. Es beantwortet drei Fragen: Woher stammt das Bild, welcher Nutzungsumfang ist eingeräumt, und liegt ein Bearbeitungsrecht vor?
Personenfotos und Einwilligung nach DSGVO
Aufnahmen mit identifizierbaren Personen unterliegen zusätzlich der Datenschutz-Grundverordnung. Verarbeitung und Veröffentlichung brauchen eine Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung 2016/679. Für Werbezwecke greifen die gesetzlichen Ausnahmen praktisch nicht.
Eine Unkenntlichmachung kann die zulässige Alternative sein, solange die Person nicht mehr identifizierbar ist. Marken, Firmenlogos und geschützte Kennzeichen bleiben ohne Zustimmung des Rechteinhabers ebenfalls aus dem Bild.
Auch bei KI-Bearbeitung wird ein Status im Standard vermerkt. Unterstützende Standardbearbeitung wie Farbkorrektur, Entrauschen oder Hintergrundtrennung verändert die Bildaussage nicht. Werden zentrale Bildelemente oder die Aussage manipuliert, ist der Eingriff zu kennzeichnen und zu dokumentieren.
Beispielrechnung: Kostenpositionen netto und brutto
Die folgende Rechnung ist ein durchgerechnetes Beispiel mit angenommenen Werten für acht Grundmotive und 40 Varianten. Sie zeigt die Struktur der Kosten, nicht die Preise eines bestimmten Anbieters.
Beispielrechnung: Kostenpositionen
| Position | Menge | Einzelpreis netto | Summe netto |
|---|---|---|---|
| Studio-Shooting, ein Tag | 1 | 1.800,00 Euro | 1.800,00 Euro |
| Freisteller je Variante | 40 | 35,00 Euro | 1.400,00 Euro |
| Rechteübertragung, Buyout für Online und Print | 1 | 900,00 Euro | 900,00 Euro |
| Datenaufbereitung und DQ-Prüfung im PIM | 8 | 60,00 Euro | 480,00 Euro |
| Summe netto | 4.580,00 Euro | ||
| Umsatzsteuer 19 Prozent | 870,20 Euro | ||
| Summe brutto | 5.450,20 Euro |
Die Rechteposition wird getrennt vom Freisteller kalkuliert. Ein Buyout, also die vollständige Übertragung der Nutzungsrechte, ist meist die teuerste Einzelposition. Eine zeitlich und räumlich begrenzte Lizenz senkt den Betrag deutlich.
Eine Reserve für Nachvergütungen gehört in die Kalkulation, weil neue Nutzungsarten nach § 32a UrhG einen zusätzlichen Vergütungsanspruch auslösen können.
Entscheidungstabelle als Ein-Seiten-Standard
Die folgende Tabelle ist ein ausgefülltes Beispiel für eine 500-g-Packung Bio-Haferflocken mit der GTIN 04001234567890. Die Werte sind eine Vorlage, keine allgemeingültige Vorgabe.
| Bildposition | Bildtyp | Pflicht | Technische Mindestanforderung | Rechteerfordernis | Prozessschritt | Status |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Primärbild Frontansicht | Primärbild | ja | JPEG, mindestens 2.401 Pixel, 300 ppi, ECI RGB V2, 8 Bit, ein geschlossener Beschneidungspfad, Dateiname 04001234567890_C1N1_s01.jpg | eigene Aufnahme ohne Personenfoto, Bearbeitungsrecht vorhanden | Fotograf liefert bis Werktag 10, PIM prüft die DQ-Validierungsregeln | aktiv |
| Rückseite mit Zutaten | Sekundärbild | nein | JPEG, mindestens 2.401 Pixel, 300 ppi, ECI RGB V2, 8 Bit, Beschneidungspfad, Dateiname 04001234567890_C2N1_s01.jpg | eigene Aufnahme | Retusche erstellt den Freisteller, Produktmanagement gibt frei, PIM prüft | aktiv, Nachbesserung Farbtreue |
| Overlay Hinweis ohne Zuckerzusatz | Overlay | nein | JPEG wie Primärbild, Overlaytext als getrennte Vektorebene, Dateiname 04001234567890_O1N1_s01.jpg | eigene Gestaltung, Markenrechte am Etikett geprüft | Grafik erstellt, Produktmanagement gibt frei, PIM pflegt die Zuordnung | geplant |
Dieses Muster wird Zeile für Zeile auf weitere Sortimentspositionen übertragen. So bündelt eine Tabelle Pflicht, Technik, Rechte und Zuständigkeit an einer Stelle.
Ablauf in fester Reihenfolge
- Pflichtstatus je GTIN bestimmen.
- Technische Anforderungen in der Produktion setzen.
- Nutzungsrechte und Bearbeitungsrecht klären.
- Dateinamen nach dem Schema vergeben.
- DQ-Validierung im PIM durchlaufen und das Ergebnis dokumentieren.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Bildpflicht im GDSN?
Die Pflicht zur Produktabbildung gilt seit dem 25. Februar 2023 für neue Konsumenteneinheiten im deutschen GDSN-Zielmarkt. Als Neuanlage gelten Artikel, die am 2. Februar 2023 oder später erstmals publiziert wurden. Eigenmarkenprodukte mit dem Attribut PRIVATE-LABEL sind ausgenommen.
Welche technischen Werte muss ein Produktbild erfüllen?
Erforderlich sind mindestens 2.401 Pixel bei 300 ppi, das JPEG-Format, das Farbschema ECI RGB V2, eine Farbtiefe von 8 Bit und genau ein geschlossener Beschneidungspfad. Der Dateiname folgt dem festen Stellenaufbau aus GTIN, Typ, Ansicht und Perspektive.
Was unterscheidet die GDSN-Vorgaben von Amazon, Otto Market und Zalando?
GDSN beschreibt die Übermittlung an den deutschen Zielmarkt. Amazon Seller Central, Otto Market und das Zalando Partner Program ergänzen eigene Regeln, etwa zum Hintergrund, zum Bildanteil des Produkts oder zur Zoomfähigkeit. Ein Freisteller erfüllt mehrere dieser Anforderungen gleichzeitig, ersetzt aber keine kanalgenaue Prüfung.
Warum reicht eine einfache Lizenz oft nicht aus?
Eine Lizenz für ein Printmedium deckt die Onlinestellung nicht ab. Wer freistellen, retuschieren oder Text überlagern will, braucht ein Bearbeitungsrecht. Bei unbekannten Nutzungsarten greift § 31a UrhG, bei neuen Nutzungsarten sichert § 32a UrhG eine zusätzliche Vergütung.
Dürfen Personenfotos im Shop erscheinen?
Nur mit Einwilligung der abgebildeten Person nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Eine Unkenntlichmachung ist zulässig, solange die Person nicht identifizierbar bleibt. Marken und Kennzeichen gehören ohne Zustimmung ebenfalls nicht ins Bild.
In diesem Leitfaden
- Freisteller und Retusche beauftragen: Briefing, Rechte und AbnahmeFreisteller und Retusche beauftragen: Briefingpunkte, Preise je Bild oder Stunde netto plus 19 Prozent MwSt., UrhG § 31, Abnahmekriterien und Korrekturrunden.
- Welche Vorgaben gelten für Produktbilder bei Amazon, Otto und Zalando?Produktbilder bei Amazon, Otto und Zalando: Vergleich der Bildvorgaben zu Hintergrund, Format, Auflösung, Anzahl und Varianten samt Beispielkosten.
- Produktbilder Kosten für Onlineshops mit Studiotag, Freisteller und RetuscheProduktbilder Kosten: Studiotag 800 bis 2.500 Euro, Freisteller 3 bis 12 Euro, Retusche 8 bis 20 Euro netto, plus 19 Prozent MwSt. Beispiel für 40 Produkte.



