
Unternehmensfotografie
Unternehmensfotografie für Unternehmen: Bedarf, Rechte und Budget planen
Unternehmensfotografie planen: Anbieterkategorien, Bildrechte nach UrhG und DSGVO, Tagessätze, Lizenzen und Budget in Euro netto plus 19 Prozent MwSt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Unternehmensfotografie kostet 2024 je Produktion meist zwischen 1.500 und 15.000 Euro netto, plus 19 Prozent MwSt.
- Tagessätze liegen im Beispielkorridor von 1.200 bis 2.000 Euro netto. Reisekosten und Lizenzzuschläge kommen hinzu.
- Nutzungsumfang, Medien, Gebiet und Dauer gehören schriftlich in den Vertrag, sonst fehlt die Rechtssicherheit.
- Beschäftigtenaufnahmen brauchen eine Rechtsgrundlage und ein geordnetes Einwilligungsverfahren.
- Eine Bedarfsplanung über zwei Jahre senkt die Kosten je verwendbarem Bild.
Bedarf bestimmen: Kanäle, Motive und Mengen
In vielen mittelständischen Unternehmen entsteht der Bildbedarf erst, wenn eine Website neu gebaut wird. Dann herrscht Termindruck, und die Auswahl folgt dem Zufall. Ein Bedarfsplan bindet intern etwa zwei Arbeitstage und verhindert spätere Nachkäufe.
Beginnen Sie mit der Kanalliste: Website, Karriereseite, LinkedIn, Presseverteiler, Geschäftsbericht, Messe und Stellenanzeigen. Notieren Sie je Kanal, welche Motive tatsächlich gebraucht werden.
Karriereseiten brauchen Teamaufnahmen, Arbeitsplätze und Porträts der Ansprechpartner. Der Vertrieb braucht Produkte, Anlagen und Logistik. Die Unternehmenskommunikation braucht Standort, Produktion und Führung.
Rechnen Sie anschließend Mengen. Ein Standort mit 200 Beschäftigten kommt mit 60 bis 120 verwendbaren Bildern aus, wenn Porträts, Arbeitsplätze und Gebäude enthalten sind. Diese Spanne ist eine Beispielgröße, kein Standard.
Legen Sie Formate fest: Hochformate für Social Media, Querformate für Website und Print, quadratische Zuschnitte für Anzeigen. Ohne diese Vorgabe entstehen Nacharbeiten im Marketing.
Eine Shotlist mit Motiv, Format, Personenzahl und Ort verkürzt den Produktionstag. Klären Sie früh, welche Standorte eine Fotogenehmigung verlangen, etwa Werksgelände oder Bahnhöfe. Binden Sie Vertrieb und Personalabteilung in die Liste ein.
Planen Sie eine Aktualisierung alle 24 bis 36 Monate ein. Porträts veralten durch Personalwechsel schneller als Gebäudeaufnahmen.
Anbieterkategorien: Wer welche Leistung liefert
Werbe- und Industriefotografen übernehmen Menschen, Produktion und Architektur in einem Auftrag. Sie arbeiten mit Tages- oder Projektpauschalen und liefern Nutzungsrechte mit.
Porträt- und People-Fotografen sind auf Mitarbeiterporträts und Teamaufnahmen spezialisiert. Sie rechnen häufig halbtags ab und liefern pro Person mehrere Varianten.
Produktfotografen arbeiten im Studio mit festen Lichtaufbauten und liefern freigestellte Dateien. Für Kataloge und Marktplätze ist das die wirtschaftlichste Variante.
Eventfotografen dokumentieren Messen, Versammlungen und Jubiläen. Sie arbeiten mit kurzen Lieferfristen und reduzierter Retusche.
Film- und Contentproduktionen übernehmen Imagefilme, Interviews und Social-Clips. Sie kalkulieren Kamera, Ton, Licht, Schnitt und Sprecher getrennt.
Ergänzend gibt es Bildagenturen für Stockmaterial und Full-Service-Agenturen, die Konzeption, Casting und Produktion bündeln. Bei Agenturen zahlen Sie zusätzlich eine Koordination, im Beispiel 15 bis 25 Prozent der Produktionskosten.
Orientierung bieten Berufsverbände. Der BFF, Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter, führt ein Mitgliederverzeichnis und veröffentlicht Hinweise zu Honoraren und Verträgen. Der Centralverband Deutscher Berufsfotografen vertritt Berufsfotografen in Landesverbänden und bietet Fortbildungen an.
Beide Verzeichnisse helfen, Anbieter mit Referenzen im Industriesegment zu finden. Achten Sie auf Nachweise zur Betriebshaftpflicht, auf Ersatztermine bei Ausfall und auf eine zugesagte Lieferfrist nach der Retusche.
Bei gewerblichen oder vertragsbezogenen Fragen ist die IHK für München und Oberbayern für Mitgliedsunternehmen eine erste Anlaufstelle. Sie berät zu gewerblichen Themen und vermittelt weiter, wenn Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.
Rechte klären: UrhG, KunstUrhG und DSGVO
Der Fotograf bleibt Urheber. Sie erhalten Nutzungsrechte, nicht das Werk selbst. Die Grundlagen stehen im UrhG als Inhaltsverzeichnis beim Bundesministerium der Justiz.
Vereinbaren Sie schriftlich, welche Medien, Gebiete, Zeiträume und Auflagen erlaubt sind. Fehlt der Nutzungsumfang, ist im Zweifel nur die Nutzung erlaubt, die beide Seiten beim Vertragsschluss vorgesehen haben.
Listen Sie die Nutzungsarten einzeln auf: Print, Website, Social Media, Out-of-Home, Bewegtbild und interne Kommunikation. Ergänzen Sie Auflagenhöhe und Gebiet. Ein weltweiter, unbefristeter Buyout kostet deutlich mehr als eine befristete Web-Lizenz.
Auch einfache Lichtbilder ohne gestalterische Höhe sind geschützt. Das ergibt sich aus § 72 UrhG zum Schutz einfacher Lichtbilder. Jedes gelieferte Foto braucht deshalb eine Lizenz.
Erweitern Sie den Vertrag um eine Klausel nach § 32a UrhG zur Zusatzvergütung bei neuen Nutzungsarten. Sie greift, wenn später Bewegtbild oder ein Trainingsdatensatz hinzukommt.
Bei Porträts und Teamaufnahmen gilt das Recht am eigenen Bild im KunstUrhG. Ohne Einwilligung darf ein erkennbarer Mensch nur in engen Ausnahmen veröffentlicht werden.
Personenaufnahmen sind personenbezogene Daten. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU verlangt Rechtsgrundlage, Information der Betroffenen und eine Löschfrist.
Bei Beschäftigten gilt zusätzlich § 26 BDSG zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten. Einwilligungen müssen freiwillig sein, dokumentiert werden und widerrufbar bleiben. Ein Widerruf darf keine Nachteile auslösen.
Läuft die Bilddatenbank bei einem externen Dienstleister, brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Regeln Sie darin Löschung, Zugriff und Unterauftragnehmer.
Nutzen Sie Bilder ohne Lizenz, drohen Unterlassung und Schadensersatz. Die Ansprüche regelt § 97 UrhG zu Ansprüchen bei Rechtsverletzungen. Abmahnkosten und Lizenzschaden kommen zusammen.
Dokumentieren Sie jede Lizenz mit Anfangsdatum, Enddatum, Medien und Auflage. Legen Sie die Nachweise in der Bilddatenbank ab, nicht im E-Mail-Postfach der Projektleitung.
Checkliste für den Bildrechtevertrag
- Nutzungsarten, Medien, Gebiet, Dauer und Auflage einzeln benannt
- Lizenzzuschlag beziffert und getrennt vom Produktionshonorar ausgewiesen
- Klausel zur Zusatzvergütung nach § 32a UrhG enthalten
- Regelung zu Rohdaten, RAW-Dateien und Urheberbenennung vorhanden
- Datenschutzanlage mit Einwilligungsmustern und Löschfristen beigefügt
Budget planen: Positionen und Marktkorridore
Die Tabelle nennt Beispielkorridore für 2024, alle Beträge netto. Sie ersetzen kein Angebot, zeigen aber die Größenordnung.
Budget planen
| Position | Beispielkorridor (netto) | Hinweis |
|---|---|---|
| Fotograf, Tagessatz | 1.200 bis 2.000 Euro | Corporate und Industrie |
| Fotograf, Halbtagessatz | 700 bis 1.100 Euro | Porträtserien, kleine Setups |
| Bildassistenz | 300 bis 450 Euro pro Tag | Licht und Aufbau |
| Studio oder Location | 400 bis 1.200 Euro pro Tag | je nach Fläche und Ausstattung |
| Reisekosten | 0,30 bis 0,70 Euro pro Kilometer | alternativ Bahn, 2. Klasse |
| Übernachtung | 90 bis 160 Euro pro Nacht | ohne Frühstück |
| Verpflegungspauschale | 14 bis 28 Euro pro Tag | abhängig von An- und Abreise |
| Retusche | 60 bis 120 Euro pro Stunde | oder im Tagessatz enthalten |
| Lizenzzuschlag | 20 bis 100 Prozent des Honorars | nach Medien, Dauer, Auflage |
| Kameratag Film | 900 bis 1.400 Euro | zuzüglich Technik und Ton |
Ergänzend fallen Styling und Make-up mit 250 bis 600 Euro pro Tag an, Modelhonorare mit 300 bis 900 Euro pro Tag. Für Drohnenaufnahmen kommen Genehmigungen und ein zweiter Operator hinzu. Musiklizenzen und Sprecherhonorare werden separat abgerechnet.
Kalkulieren Sie 19 Prozent Umsatzsteuer auf alle Positionen. Bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG entfällt sie, dafür fehlt der Vorsteuerabzug.
Zwei Kalkulationsfehler kosten am häufigsten Geld: nicht berechnete Reisezeit des Fotografen und halbe Tage, die als volle Tage abgerechnet werden. Klären Sie beides vor der Auftragserteilung schriftlich.
Rechenbeispiel: zwei Fototage mit 120 Bildern
Angesetzt werden zwei Fototage zu je 1.500 Euro netto, ein Assistenztag zu 400 Euro und zwei Studiotage zu je 600 Euro. Dazu kommen Styling mit 500 Euro sowie Reisekosten für 380 Kilometer zu 0,50 Euro.
Weiter gerechnet werden zwei Übernachtungen zu je 120 Euro und Verpflegungspauschalen von zweimal 28 Euro. Für 16 Retuschestunden zu 90 Euro fallen 1.440 Euro an.
Auf die Honorarsumme von 3.400 Euro kommt ein Lizenzzuschlag von 40 Prozent, also 1.360 Euro. Die Zwischensumme beträgt 8.386 Euro netto.
Mit 19 Prozent Umsatzsteuer ergeben sich 1.593,34 Euro Steuer und 9.979,34 Euro brutto. Bei 120 verwendbaren Bildern kostet ein Bild damit 69,88 Euro netto.
Alle Werte sind Beispielwerte. Üblich sind Zahlungsziele von 50 Prozent bei Auftragserteilung und 50 Prozent nach Abnahme, bei großen Produktionen auch drei Raten.
Aufwand und Ertrag gegenüberstellen
Eigene Bilder sind teurer als Stockmaterial, aber mehrfach nutzbar. Ein Agenturbild kostet je nach Lizenz im Beispiel einen einstelligen bis mittleren dreistelligen Eurobetrag. Nach drei Jahren ist diese Lizenz oft ausgelaufen.
Aufwand und Ertrag
Stockbild
- Kosten je Motiv
- Beispiel 15 bis 250 Euro netto
- Markenbezug
- gering
- Nutzungsdauer
- an Lizenz gebunden
- Rechtssicherheit
- Agenturlizenz nötig
Eigenproduktion
- Kosten je Motiv
- Beispiel 60 bis 150 Euro netto
- Markenbezug
- hoch
- Nutzungsdauer
- an Vertrag gebunden
- Rechtssicherheit
- eigener Vertrag nötig
Rechnen Sie die Kosten je Verwendung. 8.386 Euro netto, verteilt auf 15 Einsätze in 24 Monaten, ergeben 559 Euro pro Einsatz. Ein vergleichbares Agenturbild mit erweiterter Lizenz kann günstiger sein, ist aber nicht markenspezifisch.
Der Break-even liegt bei häufiger Wiederverwendung. Ab etwa 40 Verwendungen eines Motivs ist die Eigenproduktion im Beispiel günstiger als jede Nachlizenzierung.
Auf der Ertragsseite stehen Wiedererkennung, einheitliche Darstellung und schnellere Bildbeschaffung. Der größte Posten ist vermiedene Recherchezeit: 20 Minuten pro gesuchtem Bild bei 45 Euro Personalkosten ergeben 15 Euro pro Bild.
Ein weiterer Posten sind vermiedene Rechtskosten. Eine ungeklärte Lizenz führt zu Unterlassungsansprüchen und Schadensersatz, Abmahnungen belasten zusätzlich.
Stellen Sie drei Größen nebeneinander: Produktionskosten, Kosten je Verwendung und Rechtsrisiko. Danach entscheiden Sie, welche Motive eigenproduziert werden.
Beschaffung in fünf Schritten steuern
Beschaffung in fünf Schritten
- Bedarf, Kanäle, Motive und Rechteumfang im Lastenheft festhalten.
- Drei bis fünf Anbieter mit identischem Leistungsverzeichnis anfragen.
- Vertrag schließenNutzungsrechte, § 32a-Klausel, Datenschutzanlage, Abnahmekriterien.
- Produktion mit Shotlist, Zeitplan und unterschriebenen Einwilligungen durchführen.
- Bilder abnehmen, Rechte dokumentieren, Metadaten setzen und Rechnung prüfen.
Das Lastenheft ist der Hebel mit der größten Wirkung. Angebote ohne gleiche Leistungsbeschreibung sind nicht vergleichbar, weil jede Position anders abgegrenzt wird.
Bildverwaltung: Rechte dauerhaft nachweisen
Legen Sie für jedes Bild den Fotografen, das Nutzungsrecht, das Ablaufdatum und die Kostenstelle ab. Ohne diese Felder findet niemand drei Jahre später heraus, ob ein Bild noch verwendet werden darf.
Füllen Sie die IPTC-Felder beim Import: Urheber, Credit und Nutzungshinweis. Diese Angaben wandern mit der Datei und bleiben auch nach einem Systemwechsel sichtbar.
Setzen Sie Löschfristen für Porträts ausgeschiedener Beschäftigten und prüfen Sie Widerrufe. Eine schriftliche Regelung zur Bildverwendung im Intranet schafft Klarheit für alle Abteilungen.
Prüfen Sie vor jeder Kampagne das Ablaufdatum. Eine Nachlizenzierung ist meist günstiger als eine Neuproduktion, aber teurer als eine rechtzeitige interne Prüfung.
Häufige Fragen
Was kostet Unternehmensfotografie für ein Team von 30 Personen?
Rechnen Sie mit einem Halbtagessatz von 700 bis 1.100 Euro netto, plus Anfahrt und Retusche von 60 bis 120 Euro pro Stunde (Beispiel). Für 30 Porträts mit zwei Varianten liegen typische Projektpreise bei 1.800 bis 3.500 Euro netto.
Brauche ich für Mitarbeiterfotos eine Einwilligung?
Ja. § 26 BDSG und die DSGVO verlangen Rechtsgrundlage, Information und Freiwilligkeit. Bei Teamaufnahmen müssen alle erkennbaren Personen zustimmen, auch Kolleginnen aus anderen Abteilungen.
Wem gehören die Bilder nach dem Shooting?
Der Fotograf bleibt Urheber, auch bei einfachen Lichtbildern. Sie erhalten Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Rohdaten und RAW-Dateien gehören nur dazu, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.
Wie lange gilt eine Bildlizenz?
Das bestimmt der Vertrag. Üblich sind Laufzeiten von 12 bis 60 Monaten, oft mit Verlängerungsoption (Beispiel). Nach Ablauf brauchen Sie eine Nachlizenzierung oder neue Aufnahmen.
Was passiert bei fehlender Lizenz?
Es drohen Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnkosten. Prüfen Sie vor der Veröffentlichung, ob Nutzungsumfang, Medien und Laufzeit das Motiv abdecken.
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