
Unternehmensfotografie
Teil von Unternehmensfotografie für Unternehmen: Bedarf, Rechte und Budget planen
Eventfotograf für Firmenfeiern: Kriterien für Rechteklärung und Zusammenarbeit
Eventfotograf für Firmenfeiern: Auswahlkriterien, Rechtepakete, Beispielhonorare 2024 und Rechteklärung nach UrhG und DSGVO für Event-, HR- und Kommunikationsteams.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nutzungsrechte gelten nur für das vereinbarte Medium, den vereinbarten Zeitraum und das vereinbarte Gebiet.
- Werblich genutzte Bilder mit erkennbaren Gästen brauchen deren Einwilligung, auch nach einer rein internen Feier.
- Rechtepakete sind ein eigener Posten im Angebot und kosten Aufschlag auf das Honorar.
- Für die Auswahl zählen Referenzen, Rechtekette und Vertretung bei Ausfall, nicht nur der Tagessatz.
- Musterverträge und Rechteklauseln gehören ins Erstgespräch, nicht in die Nachverhandlung.
Anbieter finden: fünf Wege im Vergleich
Fünf Wege sind üblich. Sie unterscheiden sich bei Preisniveau und Rechtssicherheit.
Beispiel
- Verbandsliste
- BFF, Freelens
- Reportageagentur
- laif in Köln, Ostkreuz in Berlin
- Bildagentur
- Westend61, mauritius images, picture alliance
- Regionaler Anbieter
- Referenzen aus lokalen Firmenfeiern
- Empfehlung
- Netzwerk aus Kolleginnen und Kollegen
Preisniveau
- Verbandsliste
- mittel
- Reportageagentur
- hoch
- Bildagentur
- niedrig
- Regionaler Anbieter
- niedrig bis mittel
- Empfehlung
- niedrig
Rechtssicherheit
- Verbandsliste
- hoch, Mitglieder sind an Verbandsstandards gebunden
- Reportageagentur
- hoch, die Agentur stellt die Rechtekette
- Bildagentur
- mittel, der Lizenzumfang ist begrenzt
- Regionaler Anbieter
- vor der Buchung zu prüfen
- Empfehlung
- vor der Buchung zu prüfen
Bei Verbandslisten filtern Sie nach Ort und Fachgebiet. Bei regionalen Anbietern fordern Sie zwei Referenzkunden und ein Angebot mit ausgewiesenen Rechtspositionen.
Fünf Wege zur Anbietersuche
Weg
- BFF-Mitgliedersuche
- Berufsverband
- Freelens-Suche
- Berufsverband
- Agenturen
- laif, Ostkreuz
- Bild-/Stockagenturen
- Westend61, Getty
- Regionale Anbieter
- Referenzen Firmenfeiern
Beispiel
- BFF-Mitgliedersuche
- öffentlich filterbar
- Freelens-Suche
- regionale Gruppen
- Agenturen
- Reportage
- Bild-/Stockagenturen
- wenige Motive
- Regionale Anbieter
- Angebot mit Rechten
Preisniveau
- BFF-Mitgliedersuche
- hoch
- Freelens-Suche
- hoch
- Agenturen
- hoch
- Bild-/Stockagenturen
- mittel
- Regionale Anbieter
- variabel
Fünf Prüfpunkte vor der Buchung
Diese fünf Punkte gehören in den Vertrag, nicht ins Gedächtnis.
- Referenzenzwei vergleichbare Firmenfeiern mit benennbarem Ansprechpartner.
- Rechtekette: Steht der Fotograf selbst als Urheber im Vertrag, oder tritt eine Agentur dazwischen?
- NutzungsumfangMedium, Zweck, Zeitraum und Gebiet schriftlich, getrennt nach interner und werblicher Nutzung.
- LieferterminZahl der finalen Bilder, Dateiformate und Datum der Übergabe.
- VertretungWer fotografiert bei Krankheit, und zu welchem Tagessatz?
Fünf Prüfpunkte vor der Buchung
- Rechtekettealle gewünschten Nutzungsrechte selbst einräumbar?
- Referenzenzwei Firmenfeiern ähnlicher Größe mit Ansprechpartner
- AblaufAnkunft, Briefing, Bildliste, Ansprechpartner vor Ort
- LieferungBildzahl, Auflösung, Frist und Galerie
- Zweitfotograf und Anfahrtvorab als eigene Posten ausweisen
Nutzungsrechte: Medium, Zeitraum, Gebiet
Wer einen Eventfotografen bucht, kauft kein Bild, sondern eine Erlaubnis. Nach § 31 des Urheberrechtsgesetzes räumt der Urheber einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte ein, getrennt nach Nutzungsart. Eine Print-Lizenz deckt deshalb keine Website ab.
Medium, Zweck, Zeitraum und Gebiet gehören in den Vertrag. Fehlt eine Angabe, gilt die Nutzung als nicht erlaubt. Wollen Sie Bilder an Gäste oder Kunden weitergeben, brauchen Sie ein übertragbares Recht. Das Bearbeitungsrecht für Zuschnitte und Retusche gehört ebenfalls dazu.
Werbliche Nutzung heißt, das Bild bewirbt ein Produkt, eine Dienstleistung oder das Unternehmen nach außen, etwa auf LinkedIn oder der Karriereseite. Interne Nutzung bleibt im Intranet, im Sitzungsprotokoll oder im Archiv. Beide Umfänge kosten unterschiedlich viel und sind getrennt zu lizenzieren.
Einwilligungen von Gästen und Beschäftigten
Die Datenschutz-Grundverordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, zu denen Lichtbilder zählen. Für Fotos von Beschäftigten greift zusätzlich § 26 BDSG. Das Recht am eigenen Bild schützt Betroffene auch auf Firmenfeiern.
Ein pauschaler Passus im Arbeitsvertrag genügt nicht für jede werbliche Nutzung. Bei Gästen hilft eine schriftliche Einwilligung am Einlass, mit Widerrufshinweis. Ohne Einwilligung bleibt nur die Unkenntlichmachung. Klären Sie vorab, wer die Model-Releases einsammelt.
Honorare und Rechtepakete: Rechenbeispiel
Eine Preisliste gibt es nicht, weil Aufwand und Region schwanken. Als marktübliche Beispielspanne gelten 1.200 bis 2.500 Euro netto pro Tag, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Kurze Einsätze von zwei Stunden liegen häufig zwischen 400 und 900 Euro netto. Anfahrt und Zweitfotograf sind meist nicht enthalten.
Rechtepakete kosten Aufschlag. Beispielwerte sind 20 bis 50 Prozent für Website und Social Media, weitere 10 bis 25 Prozent für unbefristete Rechte. Eine Erfolgsbeteiligung ist kein Standard.
Beispiel: achtstündiger Einsatz, Honorar 1.800 Euro netto. Social-Media-Paket mit 30 Prozent: 540 Euro. Unbefristete Rechte mit 15 Prozent: 270 Euro. Summe 2.610 Euro netto, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 3.105,90 Euro brutto. Diese Zahlen sind ein Rechenbeispiel, kein Angebot.
Musterverträge und Ansprechpartner
Musterverträge senken das Risiko unklarer Klauseln. Vorlagen für Fotoproduktionen veröffentlichen der BFF und die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Verkehr, kurz CV. Sie trennen Honorar, Nutzungsrechte und Haftung.
Für Rechtsfragen steht Mitgliedsunternehmen die Rechtsauskunft ihrer Industrie- und Handelskammer zur Seite. Datenschutzfragen klärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sonderfälle wie Personalwerbung lassen Sie vor der Buchung prüfen.
Häufige Fragen
Darf ich Eventfotos auf LinkedIn posten?
Nur wenn die Lizenz Social Media ausdrücklich umfasst. Eine Print-Lizenz genügt nicht.
Müssen Gäste der Veröffentlichung zustimmen?
Ja, bei erkennbaren Personen und werblicher Nutzung. Sonst bleibt nur ein Bildzuschnitt, der niemanden erkennen lässt.
Muss der Fotograf genannt werden?
Grundsätzlich ja. Ohne andere Vereinbarung ist der Name anzugeben, sofern der Urheber nicht darauf verzichtet hat.
Wie lange sollte die Lizenz laufen?
So lange wie die geplante Nutzung, plus Reserve. Unbefristete Rechte kosten mehr als befristete.
Was kostet ein Eventfotograf für Firmenfeiern?
Beispielspanne: 1.200 bis 2.500 Euro netto pro Tag, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Region und Aufwand verschieben den Wert.



