Karte zu Fotorechten innen, außen und per Drohne
Bild: Bildwirtschaft

Unternehmensfotografie

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Welche Rechte gelten bei Standortfotografie innen, außen und per Drohne?

Standortfotografie Rechte: Welche Genehmigungen für Innenräume, öffentliche Plätze und Drohnenflüge in Deutschland gelten, von Hausrecht und DSGVO bis LuftVO.

Das Wichtigste auf einen Blick

Rechte nach Standort

Innenraum

Rechtsgrundlage
Hausrecht
Erlaubnis
Eigentümer/Mieter
Personen
Einwilligung
Zusatz
Betriebsrat

Öffentliche Fläche

Rechtsgrundlage
Panoramafreiheit
Erlaubnis
Kommune
Personen
Einwilligung
Zusatz
Sondernutzung

Drohne

Rechtsgrundlage
LuftVO
Erlaubnis
Luftfahrt-Bundesamt
Personen
Einwilligung
Zusatz
EU-Regeln
  • Innenräume regelt das Hausrecht, dazu kommen Persönlichkeitsrechte und die DSGVO.
  • Auf öffentlichen Flächen gilt die Panoramafreiheit, Sondernutzung erlaubt die Kommune.
  • Drohnenflüge brauchen nach LuftVO eine Erlaubnis, oft zusätzlich eine kommunale Zustimmung.
  • Personenaufnahmen verlangen eine Einwilligung nach KunstUrhG und DSGVO.

Innenräume: Wer entscheidet über die Kamera?

Wer darf in einem Gebäude fotografieren? Zutritt und Aufnahme regelt das Hausrecht. Es liegt beim Eigentümer oder Mieter, im Mietverhältnis oft beim Unternehmen als Mieter. Ohne dessen Erlaubnis ist jede Aufnahme im Innenraum unzulässig, auch wenn die Kamera nur leere Räume zeigt.

Zeigen die Bilder Menschen, greift zusätzlich das Recht am eigenen Bild. Für Porträts und Teamfotos braucht es die Einwilligung der abgebildeten Person, wie das KunstUrhG regelt. Fehlt sie, drohen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche.

In Betrieben mit Betriebsrat ist die Mitbestimmung zu prüfen, etwa bei Videoanlagen oder wenn Aufnahmen Beschäftigte erkennbar zeigen. Nutzungsrechte an den Bildern regelt der Vertrag: UrhG und Vereinbarung legen fest, wo und wie lange die Fotos verwendet werden dürfen.

Öffentliche Plätze: Panoramafreiheit und kommunale Gebühren

Was ist draußen ohne Erlaubnis möglich? Fotografien von Gebäuden an öffentlichen Wegen sind nach der Panoramafreiheit des UrhG meist zulässig. Das gilt für Standorte, die von der Straße aus frei zugänglich sind.

Sobald das Team Stativ, Leuchten oder Fahrzeuge aufstellt, verlässt es die reine Aufnahme. Dann braucht es eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune. Die Kosten stehen in der kommunalen Gebührenordnung oder Sondernutzungssatzung, die Beträge unterscheiden sich stark zwischen Städten.

Wird der Verkehr behindert oder eine Straße gesperrt, kommt eine verkehrsrechtliche Anordnung hinzu, für die die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist. Anträge laufen über das Ordnungsamt und brauchen Vorlauf. Für beliebte Motive wie Bahnhöfe, Flughäfen oder Einkaufszentren gelten Hausordnungen der Betreiber, teils mit eigenen Drehgenehmigungen.

Personen im Bild bleiben ein Datenschutzthema. Bei erkennbaren Passanten hilft nur eine Einwilligung oder eine Bildgestaltung, die sie ausschließt.

Drohnenflug: LuftVO, EU-Regeln und Verbotszonen

Was gilt für Aufnahmen aus der Luft? Drohnenflüge sind Luftverkehr. § 21 LuftVO regelt die Erlaubnispflicht, § 22 LuftVO verbietet bestimmte Nutzungen, etwa Flüge über Menschenansammlungen oder über sensiblen Anlagen.

Seit Ende 2020 gilt zusätzlich die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 direkt. Betreiber müssen sich registrieren, Fernpiloten brauchen einen Kompetenznachweis, je nach Betriebsart und Drohnengewicht. Zuständig für Registrierung und Fragen ist das Luftfahrt-Bundesamt.

Über Städten, Flughäfen, Krankenhäusern, Gefängnissen und Naturschutzgebieten bestehen Verbotsbereiche. Für Aufnahmen über privaten Grundstücken kann der Eigentümer widersprechen. Kommunale Satzungen verbieten Starts und Landungen auf öffentlichen Flächen oder verlangen eine Erlaubnis.

Vor dem Flug hilft eine kurze Prüfliste:

  1. Erlaubnis und Zone in der Drohnen-App der DFS prüfen.
  2. Betreiberregistrierung und Kennzeichnung der Drohne kontrollieren.
  3. Kompetenznachweis des Fernpiloten mitführen.
  4. Abstände zu Menschen und Anlagen festlegen.
  5. Kommunale Regeln für Startplatz und Datenschutz dokumentieren.

Wer gewerblich fliegt, braucht eine Betriebshaftpflicht und, je nach Betriebsart, eine betriebliche Erlaubnis.

Typische Standorte und ihre Genehmigungen

Die folgende Übersicht ordnet typische Standorte den zuständigen Stellen zu.

StandortRechte und RegelnAnsprechpartner
Innenraum, BüroHausrecht, DSGVO, MitbestimmungEigentümer, Mieter, Betriebsrat
Einkaufszentrum, BahnhofHausordnung, DrehgenehmigungBetreiber, Center-Management
Straße, ParkPanoramafreiheit, SondernutzungKommune, Ordnungsamt
Verkehrsfläche mit Sperrungverkehrsrechtliche AnordnungStraßenverkehrsbehörde
Luftraum über der StadtLuftVO, EU-Regeln, VerbotszonenLuftfahrt-Bundesamt, DFS

Bearbeitungszeiten und Gebühren stehen in der jeweiligen Satzung, verbindliche Auskunft gibt nur die zuständige Behörde.

Personen und Daten: DSGVO und Landesdatenschutzbeauftragte

Wann greift die DSGVO? Sobald Personen erkennbar abgebildet sind, gelten die Regeln der Verordnung (EU) 2016/679. Eine Einwilligung muss freiwillig, informiert und widerrufbar sein. Für Mitarbeitende im Arbeitsverhältnis ist sie kritisch, weil Abhängigkeit besteht.

Zuständig für Beschwerden sind die Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer, für Bundesbehörden und Telekommunikation der BfDI. Beide Stellen veröffentlichen Orientierungshilfen zu Foto- und Videoaufnahmen. Praktisch hilft eine kurze Einwilligung mit Zweck, Nutzungsdauer und Kanälen.

Bei sensiblen Orten wie Kliniken oder Schulen kommen Schweigepflicht und besondere Kategorien nach Artikel 9 DSGVO hinzu. Ohne Rechtsgrundlage ist die Veröffentlichung unzulässig, auch wenn das Foto im Auftrag entstand.

Häufige Fragen

Brauche ich für Außenaufnahmen eine Drehgenehmigung?

Nur wenn Sie öffentliche Flächen beanspruchen, etwa mit Stativ, Licht oder Absperrung, oder wenn der Verkehr geregelt werden muss. Reine Aufnahmen vom Gehweg aus deckt meist die Panoramafreiheit.

Wer erlaubt Aufnahmen in einem gemieteten Büro?

Das Unternehmen als Mieter, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt. Der Vermieter kann Fotozwecke und Zeitfenster begrenzen.

Welche Unterlagen braucht der Drohnenflug?

Betreiberregistrierung, Kennzeichnung, Kompetenznachweis und, je nach Betriebsart, eine Genehmigung nach LuftVO. Zusätzlich gelten kommunale Regeln für Start und Landung.

Wann ist eine Einwilligung nötig?

Sobald einzelne Personen erkennbar sind. Für Teamfotos holt die Personalabteilung sie ein, für Passanten ist eine Bildgestaltung ohne erkennbare Gesichter der einfachere Weg.

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